bypass_blocks_title

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vorteils-Erstgesprächs!

Zum Kontaktformular

Besteuerungsrecht bei Dreieckssachverhalt

Inhalt
/news/mandanten/

Drei Länder, drei Steuern?

Grenzgänger leben und arbeiten meist (nur) in zwei verschiedenen Staaten. Das Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates bzw. des Quellenstaates (Tätigkeitsstaates) regelt sich in solchen Fällen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der beteiligten Staaten. Schwieriger wird es, wenn mehrere Staaten betroffen sind. Im Streitfall wohnte der Steuerpflichtige hauptsächlich in Deutschland, arbeitete in der Schweiz und fuhr arbeitstäglich von Frankreich in die Schweiz. Der Arbeitslohn wurde in Frankreich besteuert. Die Schweiz erhob keine Steuern. Das deutsche Wohnsitzfinanzamt gewährte aufgrund des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG (innerstaatliche Rückfallklausel) entgegen des DBA mit der Schweiz nicht die Steuerfreistellung, sondern besteuerte den Arbeitslohn aus der Schweiz in Deutschland.

Kein Besteuerungsrecht für Deutschland

Deutschland hat in solchen Dreieckssachverhalten nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Münster kein Besteuerungsrecht (Urteil vom 13.7.2018, 1 K 42/18 E). Die innerstaatliche Rückfallklausel findet hier nach Ansicht des FG keine Anwendung. Denn die in der Schweiz erzielten Einkünfte wären in der Schweiz beschränkt steuerpflichtig. Dass die Schweiz ihr Besteuerungsrecht nach Frankreich weitergeleitet hat, rechtfertigt Deutschland nicht zur Anwendung der Rückfallklausel. Weil Deutschland das Besteuerungsrecht für den in der Schweiz erzielten Arbeitslohn der Schweiz zugewiesen hat, kann sich Deutschland gegenüber Frankreich nicht auf ein Besteuerungsrecht für Drittstaateneinkünfte berufen. Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com

Über uns: Unsere Kanzlei mit Sitz in Freilassing bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer tragen wir dabei eine hohe Verantwortung. Sie haben Fragen? Nützen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Fricke + Kollegen Steuerberater PartmbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.