bypass_blocks_title

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vorteils-Erstgesprächs!

Zum Kontaktformular

Aufwendungen für Werbekalender

Inhalt
/news/mandanten/

Werbekalender

Viele Firmen geben in der zweiten Jahreshälfte ihre Aufträge zur Produktion ihrer Kalender für das kommende Jahr in Auftrag. Die Kalender enthalten im Regelfall einen Werbeaufdruck und ggf. – wie auch im Streitfall – ein Vorwort der Geschäftsleitung.

Werbekalender als Geschenke

Werbekalender, die an Geschäftspartner individuell versandt werden, stellen „Geschenke“ dar. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg im aktuellen Urteil vom 12.4.2016 (6 K 2005/11). „Allein maßgebliche Voraussetzung für die Bejahung eines Geschenkes bei Werbeträgern ist, ob im jeweiligen Einzelfall insbesondere die erforderliche Unentgeltlichkeit gegeben ist“, so das Gericht. Weil die Kalender an „individualisierbare Empfänger“ verteilt worden sind, lag auch kein Streuwerbeartikel vor.

Geschenke an Geschäftspartner

Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner können bis zu € 35,00 pro Empfänger und Wirtschaftsjahr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Voraussetzung hierfür ist u. a., dass die Aufwendungen „einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben“ aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 7 Satz 1 Einkommensteuergesetz-EStG).

Getrennte Aufzeichnung

Das Erfordernis der getrennten Aufzeichnung ist auch für Aufwendungen zur Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo zu beachten. Im Streitfall wurden die Aufwendungen auf den Konten „Dienstleistungen“ und „Werbedrucksachen“ gebucht. Diese Konten umfassten auch andere Buchungsvorgänge und nicht lediglich Aufwendungen für Geschenke. Da die Aufzeichnung nicht auf einem besonderen Konto oder mehreren besonderen Konten innerhalb der kaufmännischen Buchführung erfolgte, versagte das Finanzgericht den Werbungskostenabzug.

Fazit

Sollen die Aufwendungen für die Jahreskalender 2017 steuerlich abziehbar sein, dürfen die Aufwendungen pro Geschäftspartner nicht höher als € 35,00 sein und müssen getrennt aufgezeichnet werden.

Stand: 01. August 2016

Über uns: Unsere Kanzlei mit Sitz in Freilassing bietet einen professionellen Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Als Steuerberater und vereidigter Buchprüfer tragen wir dabei eine hohe Verantwortung. Sie haben Fragen? Nützen Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Erscheinungsdatum:

Fricke + Kollegen Steuerberater PartmbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.